Begleitetes Fahren ab 17
Als eingetragene Begleitperson eines jungen Fahranfängers muss man einige Voraussetzungen erfüllen.
- 30 Jahre oder älter
- Mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Führerscheinklasse B (früher Klasse3)
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister
- Einhalten der 0,5-Promille Grenze
- nicht unter Drogeneinfluss stehen
Der Fahranfänger ist für die Einhaltung dieser Auflagen verantwortlich! Außer Eltern, Großeltern oder Arbeitskollegen können beliebig viele Personen als Begleitpersonen eingetragen werden. Die Eltern müssen allerdings damit einverstanden sein.
Es ist empfehlenswert, bei unseren Informationsabenden in der Fahrschule, sich gemeinsam mit den Fahranfängern auf BF17 vorzubereiten. Wir erklären, insbesondere den Begleitern, ihre Aufgaben und ihr Verhalten während der Fahrt. Diese Schulung für die Begleiter ist nicht vorgeschrieben, aber aus unserer Erfahrung äußerst sinnvoll.